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   LG Berlin, 12.07.2018 - 7 O 221/17   

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LG Berlin, 12.07.2018 - 7 O 221/17 (https://dejure.org/2018,38537)
LG Berlin, Entscheidung vom 12.07.2018 - 7 O 221/17 (https://dejure.org/2018,38537)
LG Berlin, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 7 O 221/17 (https://dejure.org/2018,38537)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem

    Auszug aus LG Berlin, 12.07.2018 - 7 O 221/17
    Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich letztlich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles, ohne dass insofern auf Vermutungen zurückgegriffen werden kann (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, Rn. 9, juris).

    Ob die Beklagte davon ausgegangen ist oder ausgehen musste, dass der Kläger von der möglichen Unwirksamkeit der Beitragsanpassung keine Kenntnis habe, schließt die Verwirkung nicht aus (vergleiche BGH, Urteil vom 23. Januar 2018, - XI ZR 298/17, für den Fall der Unkenntnis des Widerrufsrechts).

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus LG Berlin, 12.07.2018 - 7 O 221/17
    Auch der Bundesgerichtshof ist, worauf schon das LG Potsdam (a.a.O., Rn. 32) zutreffend hinweist, ganz offenkundig derselben Auffassung, da er in dem mit Urteil vom 12. Oktober 2015 (IV ZR 162/03 - Rn. 34, "juris") entschiedenen Rechtsstreit nähere Ausführungen zur Unabhängigkeit des Treuhänders lediglich deshalb nicht vorgenommen hat, weil der dortige Kläger "insoweit keine konkreten, auf die Person des Treuhänders bezogenen Bedenken erhoben" hatte.

    Damit dieser vom Gesetz vorgesehene Ausgleich seine Wirkung entfalten kann, ist für die Beurteilung der Unabhängigkeit des vom Versicherer bestellten Treuhänders der Standpunkt der Gesamtheit der Versicherungsnehmer maßgeblich (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 -, BGHZ 164, 297-324, juris Rn. 35 m.w.N.).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus LG Berlin, 12.07.2018 - 7 O 221/17
    Solches ist nur der Fall, wenn der Rechtsstandpunkt des Gläubigers aus dessen Sicht nach Vorprüfung nicht plausibel war (BGH, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08 -, BGHZ 179, 238-249, juris Rn. 20).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Berlin, 12.07.2018 - 7 O 221/17
    Soweit der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11) eine abweichende Auffassung vertreten hat, hat er mit Beschluss vom 27. September 2017 - IV ZR 506/15) klargestellt, dass allgemeine Maßstäbe dazu, ob und unter welchen Voraussetzungen eine fehlerhafte Belehrung über das Widerspruchsrecht einer Anwendung von § 242 BGB entgegenstehe nicht aufgestellt werden können.
  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 38/14

    Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages nach Untergang des Fahrzeugs

    Auszug aus LG Berlin, 12.07.2018 - 7 O 221/17
    aa) Voraussetzung einer solchen Saldierung wäre, dass derartige künftige Vorteile (z.B. Altersrückstellungen) dem jeweiligen Versicherungsnehmer bestandskräftig zugeflossen sind und bei diesem schon aktuell ein bezifferbarer Vermögensvorteil verbleibt (BGH, Urteil vom 25. März 2015 - VIII ZR 38/14 -, juris Rn. 19).
  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 113/11

    Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen

    Auszug aus LG Berlin, 12.07.2018 - 7 O 221/17
    Ein anerkennenswertes Bedürfnis, bei langfristigen Vertragsverhältnissen, das bei Vertragsschluss bestehende Verhältnis von Leistung und Gegenleistung über die gesamte Vertragsdauer im Gleichgewicht zu halten (vergl. BGH, Urteil vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11 -, BGHZ 192, 372-384, Rn. 26), besteht aber in gleicher Weise, wenn die "Preisanpassung" bzw. Beitragsanpassung - wie hier - auf gesetzlicher Grundlage erfolgt.
  • BGH, 27.09.2017 - IV ZR 506/15

    Altvertrag über eine Rentenversicherung im Policenmodell: Drucktechnisch nicht

    Auszug aus LG Berlin, 12.07.2018 - 7 O 221/17
    Soweit der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11) eine abweichende Auffassung vertreten hat, hat er mit Beschluss vom 27. September 2017 - IV ZR 506/15) klargestellt, dass allgemeine Maßstäbe dazu, ob und unter welchen Voraussetzungen eine fehlerhafte Belehrung über das Widerspruchsrecht einer Anwendung von § 242 BGB entgegenstehe nicht aufgestellt werden können.
  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 393/16

    Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Verbraucherdarlehensvertrag:

    Auszug aus LG Berlin, 12.07.2018 - 7 O 221/17
    Je länger der Inhaber des Rechts untätig bleibt, desto mehr wird der Gegner in seinem Vertrauen schutzwürdig, das Recht werde nicht mehr ausgeübt werden (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 393/16, WM 2017, 2247 Rn. 9).
  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 79/15

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer

    Auszug aus LG Berlin, 12.07.2018 - 7 O 221/17
    Der Bundesgerichtshof hat für den Fall der Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem langjährigen Gasversorgungsverhältnis erkannt, dass eine nicht mehr hinnehmbare Störung des Vertragsgefüges vorliegt, wenn der betroffene Kunde den Preiserhöhungen und den darauf basierenden Jahresabrechnungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat und nunmehr auch für länger zurückliegende Zeitabschnitte die Unwirksamkeit der Preiserhöhung geltend macht (BGH, Urteil vom 6. April 2016, - VIII ZR 79/15, Rn. 20, m.w.N.).
  • LG Potsdam, 27.09.2017 - 6 S 80/16

    Unwirksame Erhöhungen von Beiträgen einer privaten Krankheitskosten- und

    Auszug aus LG Berlin, 12.07.2018 - 7 O 221/17
    Bei der Unabhängigkeit des Treuhänders handelt es sich um eine tatbestandliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Beitragsanpassung, die im Zivilrechtsstreit in vollem Umfang zu überprüfen ist, soweit der Sachvortrag der Parteien hierzu Anlass bietet (so zutreffend die ganz herrschende Meinung: LG Potsdam, Urt. v. 27.09.2017 - 6 S 80/16 - Rn. 30-33, "juris"; AG Potsdam, Urt. v. 18.10.2016 - 29 C 122/16 - Rn. 19 ff, "juris"; inzident auch: LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 16.02.2009 - 11 O 4343/04 - UA S. 6 ff, Anlage BLD 54; Boetius, in: MüKo-VVG, Bd. 2, 2. Aufl. 2017, Rn. 553-554 zu § 203 VVG; Marko, in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG-Handkommentar, 2. Aufl. 2011, Rn. 18 zu § 203 VVG; Renger, "Über den Treuhänder in der Krankenversicherung", VersR 1994, 1257, 1259 l. Sp.; Voit, in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, Rn. 25, 30, 42 zu § 203 VVG; Wandt, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, VersR-Hdb., 3. Aufl. 2015, § 11 Rn. 66-67).
  • AG Potsdam, 18.10.2016 - 29 C 122/16

    Unwirksame Erhöhungen von Beiträgen einer privaten Krankheitskosten- und

  • BVerfG, 28.12.1999 - 1 BvR 2203/98

    Effektiver Rechtsschutz gegen Prämienerhöhungen privater Krankenversicherungen

  • LG Flensburg, 19.01.2018 - 4 O 181/17

    Deliktshaftung des Kraftfahrzeugherstellers nach Kauf eines vom Dieselskandal

  • LG Hamburg, 18.04.2018 - 314 O 90/17

    Private Krankenversicherung: Gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit einer

  • LG Aschaffenburg, 04.04.2018 - 33 O 125/17

    Überprüfbarkeit der Unabhängigkeit des Treuhänders bei Anpassung der

  • LG Landshut, 09.05.2018 - 73 O 1526/17

    Anforderungen an die Unabhängigkeit des Prämientreuhänders in der privaten

  • LG Potsdam, 20.03.2019 - 6 O 203/17

    PKV Erhöhung des Beitrags - Begründungspflicht Neufestsetzung

    Schließlich ist nicht ersichtlich, inwieweit die behaupteten Altersrückstellungen aktuell verwertbar wären, so dass ein bezifferbarer Vermögensvorteil bei dem Kläger nicht festgestellt werden kann (vgl. LG Berlin, Urteil vom 12. Juli 2018 - 7 O 221/17 -, Rdnr. 69 f).
  • LG Potsdam, 20.03.2019 - 6 O 192/17

    Private Krankenversicherung - Wirksamkeit Beitragserhöhung

    Schließlich ist nicht ersichtlich, inwieweit die behaupteten Altersrückstellungen aktuell verwertbar wären, so dass ein bezifferbarer Vermögensvorteil bei dem Kläger nicht festgestellt werden kann (vgl. LG Berlin, Urteil vom 12. Juli 2018 - 7 O 221/17 -, Rdnr. 69 f).
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